Sanierung
Der Unternehmer forscht, entwickelt, produziert und liefert. Dies tut er gut. Nebenbei kümmert er sich um die Zahlen. Diese geben Auskunft über die Resultate aus seinen Anstrengungen. Manchmal geht es «aufwärts», manchmal «abwärts». Das ist der Lauf der Dinge.
Die Frühwarnsignale
Frühwarnsignale, welche auf den Bedarf einer Sanierung hindeuten, sind beispielsweise
- überfällige Steuer- und Sozialleistungszahlungen
- Verluste über mehrere Jahre hinweg
- Unmöglichkeit, weitere liquide Mittel aufzunehmen
- Lieferanten gegen Vorauskasse
Im Idealfall sollten ein Geschäftsführer in der Lage sein, aktuelle Informationen zu überprüfen, um zu verstehen, wie sich die Geschäfte entwickeln.
Detaillierte Liquiditätsprognosen sind das beste Frühwarnzeichen dafür, ob und wann Barmittel benötigt werden. Die drohende Insolvenz ist nicht immer leicht erkennbar. Sie kann auch nicht zuverlässig vorausgesagt werden.
Wiederherstellung der Rentabilität
Treuhänder und Juristen kennen die folgenden zwei ominösen Regeln aus dem Obligationenrecht: Art. 725 Abs. 1 sagt: Zeigt die letzte Jahresbilanz, dass die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt ist, so beruft der Verwaltungsrat unverzüglich eine Generalversammlung ein und beantragt ihr Sanierungsmassnahmen. Wenn diese greifen, dann ist alles wieder gut. Wenn diese nicht zum Ziel führen und die Liquidität fortwährend abnimmt, dann kommt Art. 725 Abs. 2 zum Tragen: Wenn begründete Besorgnis einer Überschuldung besteht, muss eine Zwischenbilanz erstellt und diese einem zugelassenen Revisor zur Prüfung vorgelegt werden. Ergibt sich aus der Zwischenbilanz, dass die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind, so hat der Verwaltungsrat den Richter zu benachrichtigen (Konkurs anmelden).
Wenn die Unternehmung fortführungsfähig und fortführungswürdig ist, dann lässt sich Obiges vermeiden und die langjährig arbeitende KMU in die Zukunft retten. Paradies Treuhand wirkt vorbeugend, indem Sie aufgrund der erfassten Zahlen und der Zwischenabschlüsse dem Geschäftsinhaber zweckdienliche Signale aussendet, um finanzielle Korrekturen rechtzeitig anbringen zu können.
Unsere Rechtsabteilung begleitet die Kunden in allen rechtlichen Belangen, damit diese rechtskonform gehen und in Koordination mit den Behörden ihre bilanziellen Sanierungsmassnahmen mit der gewünschten Beruhigung umsetzen.